Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
W89 GmbH, Zugerstrasse 6, 6330 Cham, Switzerland
Effective as of: 28. August 2025
UID: CHE-325.824.473 MWST
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der W89 GmbH und ihren Kunden.
1.2 W89 erbringt Leistungen grundsätzlich im B2B Kontext. In Einzelfällen können Leistungen auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Schweizer Rechts erbracht werden. Für Verbraucher gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften zusätzlich.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn W89 stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Individuelle Verträge und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Strategieberatung in den Bereichen Business Strategy, Operating Model Design und Digital Transformation.
2.2 AI Strategie und technische Implementierung. Einschliesslich Use Cases, Dateninfrastruktur und AI native Prozesse.
2.3 Softwareentwicklung. Einschliesslich massgeschneiderter Applikationen, Systemarchitekturen und Automatisierungen.
2.4 Interims und Projektleitung. Beispielsweise CTO as a Service und Advisory Retainer.
2.5 Umfang, Ergebnisse, Meilensteine, Mitwirkungspflichten und Annahmekriterien werden in Angebot oder Statement of Work festgelegt.
2.6 Service Level, Betriebsverantwortung und Leistungen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten schuldet W89 nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Vertragsabschluss und Laufzeit
3.1 Verträge kommen zustande durch unterzeichnetes Angebot oder durch schriftliche Annahme per E Mail.
3.2 Projektverträge enden mit Abnahme der letzten vereinbarten Leistung.
3.3 Retainerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Zugänge und Daten rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit.
4.2 Der Kunde stellt die rechtmässige Nutzung seiner Systeme und Daten sicher und gewährleistet, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
4.3 Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.
4.4 Abwerbeverbot. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende oder Subunternehmer von W89 während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach nicht ohne Zustimmung von W89 direkt oder indirekt abzuwerben. Bei Verstoss schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von sechs Bruttomonatsvergütungen der betroffenen Person.
5. Leistungsfristen und Projektverzögerungen
5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
5.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden, höherer Gewalt oder nicht von W89 zu vertretender Drittleistungen, verlängern sich Fristen angemessen.
5.3 Mehraufwand infolge von Verzögerungen, Änderungen des Leistungsumfangs oder fehlerhaften Kundenangaben wird nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich vergütet. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Change Order.
6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
6.1 Preise verstehen sich in Schweizer Franken oder in US Dollar zuzüglich Schweizer Mehrwertsteuer, soweit geschuldet, sowie zuzüglich allfälliger Abgaben und Drittgebühren.
6.2 Retainer werden in der Regel quartalsweise im Voraus fakturiert. Projektleistungen werden nach Meilensteinen oder monatlich im Nachgang fakturiert.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von fünf Prozent pro Jahr sowie den Ersatz angemessener Mahn und Inkassokosten.
6.5 Der Kunde trägt allfällige Quellensteuern und führt Bruttobeträge ab. Er stellt sicher, dass W89 die vertraglich geschuldeten Nettobeträge erhält.
6.6 Drittleistungen, Lizenzen und Cloudkosten werden nach Aufwand und gemäss Drittpreisen weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
7. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien behandeln sämtliche nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
7.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragsdauer und drei Jahre danach. Gesetzliche Informationspflichten bleiben vorbehalten.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Vorbestehende Materialien, Methoden, Frameworks, Quellcodes und Werkzeuge von W89 verbleiben im Eigentum von W89.
8.2 An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung bedürfen der Zustimmung von W89, sofern nicht anders vereinbart.
8.3 Die Übertragung von Eigentum an Quellcode erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Open Source Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 W89 erbringt Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und gemäss Vereinbarung.
9.2 Für Beratungsleistungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
9.3 Für Softwarelieferungen gilt eine Gewährleistungsfrist von dreissig Tagen ab Abnahme für die Behebung reproduzierbarer, wesentlicher Mängel. Die Gewährleistung entfällt bei Änderungen durch den Kunden, unsachgemässer Nutzung oder Einsatz in nicht vereinbarter Umgebung.
9.4 W89 haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet W89 bis zur Höhe der Vergütungen, die der Kunde im Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung an W89 bezahlt hat.
9.5 Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
9.6 Zwingende Haftungen nach anwendbarem Recht bleiben unberührt.
10. Drittleistungen und Subunternehmer
10.1 W89 darf geeignete Subunternehmer beiziehen und bleibt für deren sorgfältige Auswahl verantwortlich.
10.2 Für Leistungen, Preise und Verfügbarkeiten von Drittanbietern, insbesondere Cloud, Hosting, Plattformen und Schnittstellen, übernimmt W89 keine Verantwortung. Risiken aus Änderungen dieser Drittleistungen trägt der Kunde.
11. Datenschutz nach DSG und DSGVO
11.1 W89 beachtet das Schweizer Datenschutzrecht und, sofern anwendbar, die DSGVO.
11.2 Rollen. Wirkt W89 als Auftragsbearbeiter, schliessen die Parteien vor Beginn der Bearbeitung eine datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung. Wirkt W89 als Verantwortlicher, informiert W89 den Kunden über Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung im Rahmen der Leistungserbringung.
11.3 Sicherheit. W89 trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
11.4 Unterauftragsbearbeiter dürfen eingesetzt werden. W89 informiert den Kunden auf Anfrage über wesentliche Änderungen.
11.5 Übermittlungen ins Ausland erfolgen nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses, geeigneter Garantien oder einer gesetzlichen Erlaubnis.
11.6 Datenschutzvorfälle werden dem Kunden nach Kenntnisnahme ohne unangemessene Verzögerung mitgeteilt, zusammen mit verfügbaren Informationen zu Art, Umfang und Abhilfemassnahmen.
12. Kündigung und Vertragsauflösung
12.1 Ordentliche Kündigung bei Retainern gemäss Ziffer 3.3.
12.2 Ausserordentliche Kündigung ist möglich, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung nicht innert vierzehn Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt oder wenn über eine Partei der Konkurs eröffnet wird.
12.3 Bei Kündigung vergütet der Kunde alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sowie nachweislich nicht stornierbare Drittkosten. Für Retainer erfolgt keine Rückerstattung bereits beglichener Pauschalen, sofern nicht gesetzlich zwingend.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände nach Schweizer Recht.
13.2 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
14. Salvatorische Klausel, Schriftform und elektronische Form
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen unwirksame Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
14.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E Mail genügt der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart ist.
14.3 Elektronische Signaturen und Bestätigungen, beispielsweise DocuSign, sind zulässig, sofern die Parteien dies vereinbaren.
15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
15.1 Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge besteht nach Schweizer Recht grundsätzlich nicht. Zwingende Sonderbestimmungen, beispielsweise für telefonische Vertragsanbahnungen oder Haustürgeschäfte, bleiben vorbehalten.
15.2 Preise gegenüber Verbrauchern werden inklusive aller gesetzlich geschuldeten Steuern ausgewiesen. Zahlungsfristen, Liefer und Leistungsfristen sowie Gewährleistungsrechte richten sich nach Vertrag und zwingendem Recht.
15.3 Im Konfliktfall gehen zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften diesen AGB vor.
Ergänzende Bestimmungen
A Rangfolge der Dokumente. Zuerst der individuelle Vertrag einschliesslich Statement of Work. Danach diese AGB. Danach Anhänge.
B Abnahme. Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
C höhere Gewalt. Bei Ereignissen höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
D Referenzen. W89 darf den Kunden als Referenz nennen und Logos in üblicher Weise verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
E Compliance. Der Kunde sichert die Einhaltung von Exportkontrollrecht und Sanktionsrecht zu.
F Aufrechnung und Abtretung. Der Kunde kann Forderungen gegen W89 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Rechte aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden.
G Sprachregel. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.